Spenden für das Elisabethenwerk

Das Elisabethenwerk ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen. Helfen Sie mit Ihrer Spende mit, Frauen zu stärken und die Armut im globalen Süden zu lindern.

Spenden per Überweisung und Einzahlungsschein

Elisabethenwerk
Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF
Postfach
6000 Luzern 7

IBAN CH58 0900 0000 6002 1609 0

Einzahlungsschein

Mit Zewo-Siegel zertifiziert

Der SKF ist als gemeinnützig anerkannt, steuerbefreit und trägt seit 1947 das Zewo-Gütesiegel. Dieses bescheinigt, dass Spenden an das Elisabethenwerk wirtschaftlich, zweckbestimmt und wirkungsvoll eingesetzt werden.

Der Solidaritätsfonds trägt das Gütesiegel der Stiftung Zewo.

Mehr Informationen sind im Jahresbericht.

Mit Spenden Steuern sparen

Das Elisabethenwerk und der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind sind die beiden Solidaritätswerke des Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF. Der SKF ist eine gemeinnützige, steuerbefreite Organisation.

Sie können Ihre Spenden in der Schweiz gemäss Steuerrecht des Bundes und der Kantone – soweit rechtlich zulässig – in der Steuererklärung in Abzug bringen. Jeweils im Januar des Folgejahrs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Spenden ab CHF 25.-

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch eine Bestätigung für kleinere Spenden zu.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

Liliane Parmiggiani

Fundraising

«Man muss das Gute tun, damit es in der Welt sei.» Marie von Ebner-Eschenbach

041 226 02 25

Es gibt verschiedene Arten zu spenden – Sie machen den Unterschied!

Geburtstag, Jubiläum, Hochzeitstag – es gibt viele Gelegenheiten für eine Spende. Immer mehr Menschen verzichten auf ein materielles Geschenk und wünschen sich stattdessen eine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Mit einer Spende an das Elisabethenwerk unterstützen Sie Projekte für die ärmsten Frauen in Indien, Uganda und Bolivien.

Ermöglichen Sie die Unterstützung der Frauengruppen im Süden über Ihr Leben hinaus.

Ein Legat (Vermächtnis) oder eine Erbeinsetzung zugunsten des Elisabethenwerks tragen dazu bei, die Frauen im Süden auf dem Weg aus der Armut langfristig zu begleiten. Dabei hilft unser Testamentratgeber

Auf Wunsch der verstorbenen Person oder der Hinterbliebenen wird bei einem Trauerfall oft auf Kränze oder Blumen verzichtet und stattdessen zum Beispiel dem Elisabethenwerk mit einer Trauerspende gedacht.

Sie setzen damit ein Zeichen der Verbundenheit über den Tod hinaus.

Trauerkarte bestellen

Spendenbestätigung für die Steuererklärung

Das Elisabethenwerk und der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind sind die beiden Solidaritätswerke des Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF. Der SKF ist eine gemeinnützige, steuerbefreite Organisation.

Sie können Ihre Spenden deshalb in der Schweiz gemäss dem Steuerrecht des Bundes und der Kantone – soweit rechtlich zulässig – in der Steuererklärung in Abzug bringen. Jeweils im Januar des Folgejahrs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Spenden ab Fr. 25.–